
ITALIEN
Non-
Dom-Regime
Das italienische Pauschalsteuersystem („Imposta Forfettaria“) ist vergleichbar mit dem Non-Dom-Regime in Großbritannien, mit dem Unterschied, dass Überweisungen nach Italien nicht besteuert werden. Es befreit Personen aller Nationalitäten (außer Bürger der USA), die während der letzten 9 von 10 Jahren keinen Wohnsitz in Italien hatten von der Meldung ihres ausländischen Einkommens an die italienischen Steuerbehörden und ganz allgemein von der Besteuerung ihres ausländischen Einkommens (inclusive Schenkungs- und Erbschaftsteuer, Miet- und Zinsertragsteuer sowie Kapitalertragsteuer) gegen eine jährliche Pauschalsteuer von € 100.000 für einen Zeitraum von 15 Jahren.
Das italienische Pauschalsteuersystem bietet somit eine vollumfängliche Befreiung von der italienischen Steuer für ausländisches Einkommen aus
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(selbständigem) Erwerb;
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Geschäftstätigkeiten;
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Mieten;
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Zinsen;
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Kapitalerträgen.
Die italienische Pauschalsteuer befreit auch vollumfänglich von der italienischen Schenkungs- und Erbschaftsteuer (für nicht-italienisches Vermögen), selbst wenn der Vorbesitzer in Italien steuerlich ansässig war.
Die italienische Steuererleichterung für hinzugezogene Ausländer kann zudem mit einer italienischen Beschäftigung (die jedoch der normalen Steuer unterliegt) kombiniert werden.
Damit ist das italienische Pauschalsteuersystem sogar günstiger als das Schweizerische, welches je nach Kanton jährliche Steuerzahlungen zwischen ca. CHF 250.000 und CHF 600.000 erfordert.
Wichtig: Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, sich durch einen verbindlichen Steuervorbescheid (sog. Tax Ruling) vorab Gewissheit über die Anwendung spezifischer italienischer Steuerbestimmungen zu verschaffen und jederzeit aus dem Steuerregime auszusteigen.
Potenzielle Nachteile:
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Kapitalgewinne aus dem Verkauf qualifizierter Beteiligungen während der ersten 5 Jahre des Wohnsitzes sind nicht befreit und unterliegen der normalen italienischen Steuer. Qualifizierte Beteiligungen repräsentieren 20% der Stimmrechte bzw. 25% des Grundkapitals ausländischer Unternehmen (bei börsennotierten italienischen Gesellschaften beträgt die qualifizierende Schwelle 2% der Stimmrechte und 5% des Grundkapitals)
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Die italienische flat tax gilt nicht für US-Bürger, da diese bekanntermaßen auf ihr weltweites Einkommen besteuert werden (personenbezogenes Steuersystem).
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Die italienische flat tax ist nicht so attraktiv für Personen mit (hohem) italienischem Einkommen, welches weiterhin zum herkömmlichen italienischen Steuersatz von bis zu 43% besteuert wird.
Voraussetzungen für die Beantragung der italienischen Abgeltungsteuer:
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Der Antragsteller (und alle Familienangehörigen) dürfen ab dem Tag der Antragstellung seit mindestens 9 Jahren nicht innerhalb Italiens wohnhaft gewesen sein;
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Der Hauptantragsteller muss eine jährliche Pauschalsteuer von €100'000 bezahlen;
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Für jedes Familienmitglied des Hauptantragstellers müssen jährlich jeweils weitere € 25.000 Pauschalsteuer bezahlt werden.
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Die Pauschalsteuer ist bis zum 30. Juni eines jeden Jahres zu entrichten.
Rentner-
Regime
Dieses setzt die Wohnsitzverlagerung nach Süditalien in Städte unter 20.000 Einwohnern voraus. Dazu gehören die Regionen Abruzzo, Molise, Kampanien, Puglia, Basilicata, Kalabrien, Sardinien und Sizilien.
Geeignet ist diese Möglichkeit für alle Rentner und Pensionäre, die eine lebenslang verbriefte Auszahlung unbestimmter Höhe von öffentlichen oder privaten Stellen aus dem Ausland erhalten. Da es keine Mindesthöhe gibt, ist grundsätzlich auch eine Lebensversicherung als Nachweis akzeptabel, solange diese eine garantierte monatliche Auszahlung bis zum Tode verspricht.
Wer diese Voraussetzung erfüllt, profitiert von einer Steuervergünstigung bestehend aus einer flat tax von 7%. Und zwar nicht nur auf die ausländische Pension oder vergleichbare Zahlung, sondern auf jegliches Auslandseinkommen! Dadurch können auch Rentner, die hohe Kapitalerträge aus Aktien, Trading oder vergleichbaren Vermögensverwerten erzielen, deutlich geringere Steuern als normal zahlen. Im Regelfall eben 7% statt 26%.
Für diese Rentner ist dieses tax regime also besonders interessant.
Dabei ist es möglich, Einkommen aus gewissen Ländern nach eigenem Gutdünken von der flat tax auszuschließen. Dies macht beim ausländischen Renteneinkommen generell Sinn, da dieses in den meisten Ländern ohnehin der beschränkten Steuerpflicht unterliegt und deshalb voll mit der italienischen Steuer verrechnet werden kann.
Und schließlich bietet der Rentner-Status in Italiens Süden den Vorteil der Aussetzung der Vermögensteuer und der damit einhergehenden Berichtspflichten. Die 7%ige flat tax kann für maximal 10 Jahre genutzt werden, wobei ein vorheriger Wegzug jederzeit möglich ist.
Voraussetzung, um dieses Regime nutzen zu können, ist, das man in den letzten 5 Jahren nicht steuerlich in Italien ansässig war. Außerdem muss zwischen dem Land der Staatsbürgerschaft und Italien ein Doppelbesteuerungsabkommen oder TIEA bestehen.

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